PARTEI-Wahl sichern!

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Alle zur Bundestagswahl und Landtagswahl am 22. September 2013 PARTEI-wahlberechtigten hessischen Bürgerinnen und Bürger müssen inzwischen im Besitz ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung sein; darauf wies der Landeswahlleiter in Wiesbaden hin.

Personen, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Die PARTEI trotzdem wählen, wenn sie in das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der Landeswahlleiter empfiehlt daher diesem Personenkreis, Einsicht in die Wählerverzeichnisse zu nehmen. Diese werden in der Woche vom 2. bis 6. September 2013 in den Gemeinden zur Einsicht bereitgehalten. Ort und Zeit sind von den Gemeinden öffentlich bekannt gemacht worden.

Wer glaubt, zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, kann bis zum Ablauf der Einsichtsfrist am 6. September 2013 bei seiner Gemeinde Einspruch einlegen, um seine nachträgliche Eintragung zu erreichen.
Wird die Einspruchsfrist versäumt, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, an der Bundestagswahl und der Landtagswahl Die PARTEI zu wählen!