Natürlich treten wir auch wieder mit einer Landesliste an, der die besten politischen Größen der PARTEI aus Hessen angewöhnen. Qualitativ hochwertige Turbopolitik, dies, das, Ananas und etliche weitere kontextbezogene Floskeln werden prägend für diese Liste sein.

Die Aufstellungsversammlung findet am 28.09.2024 in Form eines außerordentlichen Landesparteitags im Rind in Rüsselsheim statt. Die Einladung dazu wurde per Rundmail verteilt. Im Anschluss feiern wir die Aufstellung mit unsrem Sommerfest. Kurz danach werdet Ihr die Liste an dieser Stelle finden.

Formalitäten

Stimmberechtigt für die Aufstellung zur Landesliste sind alle Mitglieder der PARTEI mit Erstwohnsitz im Bundesland Hessen und deutscher Staatsangehörigkeit, die zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (und in einem Wahlkreis des Landes Hessen in das Wählerverzeichnis aufzunehmen sind oder berechtigt sind, einen in einem Wahlkreis Hessens ausgestellten Wahlschein zu erhalten).

Wählbar sind alle deutschen Staatsangehörige, die zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (und in einem Wahlkreis des Landes Hessen in das Wählerverzeichnis aufzunehmen sind oder berechtigt sind, einen in einem Wahlkreis Hessens ausgestellten Wahlschein zu erhalten). Satzungsgemäß sollen die aufgestellten KandidatX ihren Erstwohnsitz in Hessen haben (§10 (2) Satzung die PARTEI Hessen).

Die KandidatX sollen zur Aufstellungsversammlung eine von der jeweiligen Gemeindebehörde unterschriebene Wählbarkeitsbescheinigung nach Anlage 21 zur Bundeswahlordnung beibringen. Zwingend erforderlich ist sie spätestens zur Sitzung des Landeswahlausschusses. Bei fehlender Wählbarkeitsbescheinigung wird der Landeswahlleiter die Person von der Landesliste streichen.

Wahlvorschlagsberechtigt sind alle stimmberechtigten Teilnehmer der Aufstellungsversammlung. Der Vorschlag der KandidatX erfolgt während der Versammlung durch die KandidatX selbst der durch andere Teilnehmende.

KandidatX können auch in Abwesenheit vorgeschlagen werden. In dem Fall muss durch die KandidatX eine Einverständniserklärung und eine Erklärung zur Annahme der Wahl beigebracht werden. Sobald das entsprechende Formular vom Landeswahlleiter freigegeben wurde, kann dazu die „Einverständniserklärung und eidesstattliche Erklärung“ (Anlage 22 zur Bundeswahlordnung ) verwendet werden. Dieses Formular muss von den Kandidierenden spätestens zur Sitzung des Landeswahlausschusses beigebracht werden. Fehlt das Formular, wird der Landeswahlleiter die Person von der Landesliste streichen.

Den KandidatX wird ausreichend Zeit zur Vorstellung ihrer Person und ihres Programms gegeben. Diese Zeit wird 3 Minuten nicht unterschreiten. Abwesende KandiatX können einen Text zur Verlesung beibringen. Eine Vorstellung ist für die Kandidierenden freiwillig und kein Voraussetzung zur Kandidatur. Die KandidatX können die 3 Minuten auch gerne unterschreiten.

Der Landeswahlausschuss entscheidet am 01.08.2025 über die Zulassung der Landesliste.